Teilnahmebedingungen

Die S-Kreditpartner GmbH, Prinzregentenstraße 25, 10715 Berlin (im Folgenden SKP) bietet mit S-Highlights ein Incentiveprogramm für Sparkassen an, in dessen Rahmen die SKP das Sammeln von Punkten oder Losen durch Tätigung bonusfähiger Transaktionen ermöglicht. Die gesammelten Punkte der einzelnen Mitarbeiter werden in einem Ranking gelistet und sind entsprechend diesen Bedingungen in von der Sparkasse zu definierenden Prämien einlösbar.

Für die Teilnahme an S-Highlights gelten die nachstehenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

1. Kosten und Grundvoraussetzungen

1.1 Die Teilnahme an S-Highlights ist für die Teilnehmer kostenfrei und freiwillig.
Die Berater entscheiden selbst, ob sie an S-Highlights teilnehmen möchten.
1.2 Um Punkte/Lose sammeln zu können, muss jeder Mitarbeiter der Sparkasse, der Punkte/Lose sammeln möchte, vorab seine Teilnahme im Online-Portal von S-Highlights bestätigen und hierbei die für die Teilnahme notwendigen Angaben richtig und vollständig machen.
1.3 Die Form der Teilnahme (Einzelwettbewerb per Ranking / per Losverfahren oder Teamwettbewerb) und die Art der zur Verfügung stehenden Prämien (ausschließlich Sachprämien, keine Barprämien) kann die Sparkasse individuell festlegen. Bei der Prämierung wird empfohlen, Preise für 10% der Mitarbeiter auszuloben.
1.4 Teilnehmende Mitarbeiter der Sparkasse müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

2. Punkten für die Rankings / Sammeln von Losen

2.1 Bei zentral durch SKP zur Verfügung gestellten Wettbewerben erhält die Sparkasse Vorschläge zur Vergabe von Punkten.
2.2 Bei Durchführung individueller Wettbewerbe legt die Sparkasse im Online-Portal individuell fest, welche Transaktionen bonusfähig sind, wie hoch die Punktzahl für die jeweilige Transaktion ist und welche weiteren Bedingungen ggf. für die jeweilige Transaktion gelten (z. B. Aktionszeitraum). Sie legt auch fest, wie viele Mitarbeiter im Ranking / per Losverfahren oder wie viele Teams eine Prämie erhalten können.
2.3 Bei Teilnahme werden die Punkte/Lose dem Mitarbeiter der Sparkasse auf dessen persönlichem Konto gutgeschrieben. Bei Team-Teilnahme werden die Punkte einem Sammelkonto des Teams gutgeschrieben und in das Verhältnis der Anzahl der Teamteilnehmer gesetzt. Es gilt hierbei die Form der Teilnahme, die zum Zeitpunkt der Gutschrift wirksam vereinbart ist.
2.4 Gewertet werden alle prämienfähigen Produktabschlüsse, deren Antrags- und Auszahlungsdatum innerhalb des Wettbewerbszeitraumes liegen.
2.5 Gutgeschriebene Punkte/Lose können storniert werden, wenn die zu Grunde liegende Transaktion rückgängig gemacht wird, die Bedingungen für diese Transaktion (siehe Ziffer 2.2) nicht vollständig eingehalten wurden, die Teilnahmebedingungen S-Highlights verletzt wurden, ein Missbrauch vorliegt, die Gutschrift irrtümlich erfolgte oder ein sonstiger wichtiger Grund gegeben ist.
2.6 Die Namen der Berater werden bei den Wettbewerben grundsätzlich anonymisiert dargestellt. Im Gewinnfall sieht der Produktverantwortliche nur die Namen der Gewinner. Es sei denn, dass der Berater sich bei der Anmeldung aktiv dazu entschieden hat, dass sein Name während des gesamten Wettbewerbszeitraumes im Ranking angezeigt werden darf. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

3. Zuordnung von Prämien zu den erfolgreichsten Sparkassen-Mitarbeitern

3.1 Die Sparkasse definiert das Angebot durch Auswahl von Prämien aus dem Prämienkatalog oder eigenen Prämien im Online-Portal von S-Highlights. Bar-Prämien sind ausgeschlossen.
3.2 Die pauschale Versteuerung gem. § 37b EStG erfolgt durch die SKP.
3.3 Die Prämien-Gegenwerte sowie die pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils nach § 37 b EStG werden bei Vollkooperations-Sparkassen mit dem Marketingkostenzuschuss (MKZ) für die Sparkasse verrechnet.
3.4 Der Einlösungsauftrag (Prämien je Ranking / Prämien für ein Gewinnerlos / Prämien für Teams) kann vom Produktverantwortlichen der Sparkassen unter Nachweis der Legitimation nach Aktionsende im Online-Portal von S-Highlights erteilt werden. Mit Beendigung des Wettbewerbs sieht der Produktverantwortliche die Daten aller Gewinner - d.h. die Platzierungen mit einer Prämie bzw. die Mitarbeiter deren Lose gezogen wurden. Maßgeblich sind ausschließlich die in den Prämienangeboten mitgeteilten Bedingungen und Konditionen sowie die zeitlichen und mengenmäßigen Beschränkungen und Verfügbarkeiten.
3.5 Die Prämien werden nur an Lieferadressen in Deutschland versandt.
3.6 Bei Gewährleistungsansprüchen aus Mängeln steht dem Teilnehmer das gesetzliche Rückgabe-/Umtauschrecht zu. Darüber hinausgehende Gewährleistungs-, Garantie- oder Umtauschansprüche bestehen nicht.

4. Sachzuwendungen an Mitarbeitern unterliegen der Versteuerung nach §37 EStG (Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen).

4.1 Für alle Prämien, die Mitarbeiter im Rahmen von S-Highlights erhalten, übernimmt die S-Kreditpartner GmbH als Zuwendende der Sachzuwendungen die Versteuerung. Hierfür ist ein einmaliges Einverständnis der Sparkasse erforderlich.
4.2 Ergänzung zur Kooperationsvereinbarung
Nach § 2.4 der Anlage 2 zur Kooperationsvereinbarung gewährt die SKP in Abhängigkeit von im Vorjahr vermittelten Neugeschäftsbetrag zum S-Privatkredit einen zweckgebundenen Marketingkostenzuschuss. Bei Teilnahme am Incentivierungsprogramm "S-Highlights" gilt abweichend davon:
a) Die SKP gewährt nach eigenem Ermessen den Mitarbeitern der Sparkasse Sachzuwendungen. Sie tritt ihnen gegenüber als Zuwendende nach § 37 b EStG auf und übernimmt die Pauschalversteuerung nach dieser Vorschrift für die Mitarbeiter der Sparkasse.
b) Über die Spezifizierung und den Wert der einzelnen Sachzuwendung entscheidet die SKP in Abstimmung mit der teilnehmenden Sparkasse.
c) Der Gesamtwert der Sachzuwendungen für die Teilnahme am Incentivierungsprogramm entspricht maximal 10% p.a. des Wertes des § 4 Abs. a) der Anlage 2 zur Kooperationsvereinbarung.
d) Die Sparkasse verzichtet insoweit auf Ansprüche auf Zahlung eines Marketingkostenzuschusses an sich.

5. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten

5.1 Zum Zweck der Nutzung des Online-Portals von S-Highlights erhält jeder Teilnehmer individuelle Zugangsdaten (Benutzername/Passwort) und wird einer Nutzerrolle zugeordnet. Das Passwort wird über www.s-highlights.de angefordert und an die persönliche E-Mail-Adresse des Beraters versendet. Das Passwort muss zwangsweise bei erstmaliger Nutzung geändert werden.
5.2 Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von diesen Zugangsdaten, insbesondere vom Passwort, erlangt.
5.3 Der Teilnehmer wird der SKP über info@s-highlights.de oder über das Kontaktfeld unverzüglich alle Änderungen der zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs wesentlichen Umstände (wie z. B. Änderung der Anschrift, der E-Mail-Adresse oder des Namens) mitteilen.

6. Änderung der Teilnahmebedingungen

Auf eine Änderung der Teilnahmebedingungen durch die SKP wird der Teilnehmer schriftlich oder per E-Mail hingewiesen. Die aktuelle Version der Teilnahmebedingungen kann jederzeit im Online-Portal von S-Highlights eingesehen werden.

7. Haftung

7.1 Die SKP haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurück zuführenden Schäden unbeschränkt.
7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die SKP nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
7.3 Gerät die SKP durch einfache Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug, ist ihre Leistung unmöglich geworden oder hat sie eine wesentliche Pflicht verletzt, haftet sie für darauf zurück zuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

8. Rechtswahl, Datenschutz, Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1. Der Teilnahmevertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
8.2. Die mit der Teilnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und genutzt.
8.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Einwilligung in die Datenübermittlung
Die S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG, Standort Elsdorf, Stammelner Straße, 50189 Elsdorf-Heppendorf, führt den Betrieb von S-Highlights für die SKP durch. Die S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG benötigt für die Teilnahme an S-Highlights und zur eindeutigen Identifizierung des Teilnehmers den vollen Namen, die E-Mail-Adresse und als Referenz die Mitarbeiter-ID bei der SKP. Diese Basisdaten und ggf. freiwillig zusätzlich mitgeteilte Daten werden durch die S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG zur Abwicklung von S-Highlights erhoben, gespeichert und genutzt. Die Basisdaten, freiwillige Angaben sowie die Transaktionsdaten werden zwischen der S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG, der SKP und der Sparkasse ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Programms S-Highlights ausgetauscht. Der Produktverantwortliche der teilnehmenden Sparkasse erhält Auskunft über die Mitarbeiter bzw. Teams, die eine Prämie gewonnen haben oder am Losverfahren teilnehmen. Eine Übermittlung an die übrigen Partnerunternehmen oder an außerhalb von S-Highlights stehende Dritte erfolgt, soweit nicht ausdrücklich nachfolgend festgehalten, nicht. Ausnahme: Bei der Bestellung von Prämien werden die benötigten Daten an den jeweiligen Versanddienstleister übermittelt. Der Teilnehmer erklärt mit seiner entsprechenden Online-Erklärung sein Einverständnis mit der o. g. Datennutzung. Ist der Teilnehmer damit nicht einverstanden, so ist eine Teilnahme an S-Highlights nicht möglich.

9. Laufzeit und Kündigung des Vertrages

9.1 Die Vereinbarung zur Teilnahme an S-Highlights wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
9.2 Die Vereinbarung endet automatisch, falls das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters der Sparkasse endet.
9.3 Der Teilnehmer kann die Teilnahme an S-Highlights mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende und ohne Angabe von Gründen schriftlich bei der SKP kündigen. Die Teilnahme endet auch bei Tod des Teilnehmers.
9.4 Mit Wirksamwerden einer Kündigung verfallen alle persönlichen Punkte; der letzte aktuelle Punktestand kann bei der SKP erfragt werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand: Januar 2018